AGB

1. Anbieterin

Netz Werk Engineering GmbH
Untere Schwärzistrasse 56d
8872 Weesen
Schweiz

Telefon: 076 548 65 61
E-Mail: info@nw-e.ch

Nachfolgend Anbieterin genannt.

2. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Angebote, Lieferungen und Leistungen der Netz Werk Engineering GmbH gegenüber Kunden, soweit nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.

Die Anbieterin erbringt insbesondere Leistungen in den Bereichen 3D-Scannen, 3D-ISO-Zertifizierung, Reverse Engineering, Produktentwicklung, konstruktives Bauen mechanischer Bauteile, 3D-Metalldruckverfahren in Edelstahl und Aluminium, CNC-Bearbeitung in Klein- und Grossserie sowie Eloxierung und Beschichtung diverser Bauteile.

Abweichende Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn diese von der Anbieterin ausdrücklich schriftlich bestätigt wurden.

3. Angebote und Vertragsschluss

Angebote der Anbieterin sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden.

Ein Vertrag kommt zustande, sobald der Kunde ein Angebot schriftlich, per E-Mail oder in anderer nachvollziehbarer Form annimmt oder die Anbieterin mit der Ausführung der Leistung beginnt.

Technische Angaben, Skizzen, Zeichnungen, Toleranzen, Lieferfristen, Preise und sonstige Angaben gelten nur dann als verbindlich, wenn sie im Angebot oder in der Auftragsbestätigung ausdrücklich bestätigt wurden.

4. Leistungsumfang

Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot, der Auftragsbestätigung oder einer separaten schriftlichen Vereinbarung.

Die Anbieterin ist berechtigt, technisch notwendige oder zweckmässige Anpassungen vorzunehmen, sofern dadurch der vereinbarte Zweck der Leistung nicht wesentlich beeinträchtigt wird.

Nicht ausdrücklich vereinbarte Zusatzleistungen, Änderungen, Nacharbeiten, Sonderprüfungen, Dokumentationen, Materialbeschaffungen oder Expressarbeiten können separat verrechnet werden.

5. Mitwirkungspflichten des Kunden

Der Kunde verpflichtet sich, alle für die Leistungserbringung notwendigen Informationen, Unterlagen, Muster, Bauteile, CAD-Daten, Zeichnungen, Spezifikationen, Materialangaben und sonstigen Vorgaben vollständig, korrekt und rechtzeitig zur Verfügung zu stellen.

Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass die gelieferten Unterlagen, Bauteile und Daten keine Rechte Dritter verletzen und für die vorgesehene Bearbeitung verwendet werden dürfen.

Verzögerungen, Mehrkosten oder Qualitätsabweichungen, die durch unvollständige, fehlerhafte oder verspätete Angaben des Kunden entstehen, gehen zulasten des Kunden.

6. 3D-Scannen und digitale Bauteilerfassung

Beim 3D-Scannen werden physische Objekte digital erfasst. Die Genauigkeit des Ergebnisses hängt unter anderem vom Zustand, Material, Glanzgrad, der Geometrie, Zugänglichkeit und Beschaffenheit des Bauteils ab.

Der Kunde ist dafür verantwortlich, geeignete Bauteile bereitzustellen. Stark reflektierende, transparente, beschädigte, verschmutzte oder schwer zugängliche Objekte können das Messergebnis beeinflussen.

Die Anbieterin schuldet, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, keine absolute Massgenauigkeit, sondern eine branchenübliche und technisch sinnvolle Ausführung gemäss vereinbartem Zweck.

7. Reverse Engineering

Beim Reverse Engineering werden bestehende Bauteile analysiert, digitalisiert, rekonstruiert oder technisch nachgebildet.

Der Kunde bestätigt, dass er berechtigt ist, die betreffenden Bauteile, Muster, Zeichnungen, Daten oder Produkte für Reverse Engineering zur Verfügung zu stellen und bearbeiten zu lassen.

Die Anbieterin übernimmt keine Haftung für Verletzungen von Patenten, Designs, Marken, Urheberrechten, Geschäftsgeheimnissen oder sonstigen Rechten Dritter, sofern diese auf Vorgaben, Daten, Bauteilen oder Anweisungen des Kunden beruhen.

8. Produktentwicklung und Konstruktion

Bei Produktentwicklungen, Konstruktionen und mechanischen Bauteilen erfolgt die Leistung auf Basis der vom Kunden gelieferten Anforderungen und technischen Angaben.

Soweit nicht ausdrücklich vereinbart, schuldet die Anbieterin keine behördliche Zulassung, keine Serienfreigabe, keine sicherheitstechnische Gesamtprüfung und keine Prüfung der Eignung für einen bestimmten industriellen, medizinischen, luftfahrttechnischen, automotive- oder sicherheitskritischen Einsatz.

Der Kunde ist verpflichtet, Prototypen, Konstruktionen und Bauteile vor der Verwendung selbst oder durch geeignete Fachstellen prüfen zu lassen.

9. 3D-ISO-Zertifizierung und technische Nachweise

Leistungen im Bereich 3D-ISO-Zertifizierung, Messprotokolle, Prüfberichte oder technische Nachweise erfolgen gemäss dem im Angebot vereinbarten Umfang.

Eine Zertifizierung, Konformitätsbestätigung oder technische Freigabe gilt nur für die konkret geprüften Bauteile, Daten, Messpunkte, Verfahren und Rahmenbedingungen.

Sofern nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart, übernimmt die Anbieterin keine Garantie dafür, dass ein Produkt, Bauteil oder Verfahren alle gesetzlichen, branchenspezifischen oder kundenspezifischen Anforderungen erfüllt.

10. 3D-Metalldruck, CNC-Bearbeitung und Beschichtung

Bei 3D-Metalldruck, CNC-Bearbeitung, Eloxierung und Beschichtung können material- und verfahrensbedingte Abweichungen auftreten, insbesondere bei Oberflächen, Farben, Strukturen, Massen, Toleranzen, Schichtdicken und Bearbeitungsspuren.

Solche branchenüblichen Abweichungen stellen keinen Mangel dar, sofern die vereinbarte Funktion oder der vereinbarte Zweck nicht wesentlich beeinträchtigt wird.

Der Kunde ist verantwortlich für die Auswahl geeigneter Materialien, Oberflächen, Einsatzbereiche und Belastungsanforderungen, sofern diese nicht ausdrücklich Bestandteil des Auftrags der Anbieterin sind.

11. Preise und Zahlungsbedingungen

Es gelten die im Angebot oder in der Auftragsbestätigung genannten Preise. Alle Preise verstehen sich in Schweizer Franken, sofern nicht anders angegeben.

Zusätzliche Leistungen, Materialkosten, externe Dienstleistungen, Expresszuschläge, Versandkosten, Spezialverpackungen, Prüfungen oder Änderungen können separat verrechnet werden.

Rechnungen sind, sofern nicht anders vereinbart, innert 10 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar.

Bei Zahlungsverzug ist die Anbieterin berechtigt, weitere Arbeiten zu unterbrechen, Lieferungen zurückzubehalten und Mahngebühren sowie Verzugszinsen geltend zu machen.

12. Lieferung und Termine

Liefer- und Ausführungstermine gelten nur dann als verbindlich, wenn sie ausdrücklich schriftlich zugesichert wurden.

Lieferfristen verlängern sich angemessen, wenn der Kunde erforderliche Informationen, Freigaben, Bauteile, Daten oder Zahlungen nicht rechtzeitig liefert oder wenn unvorhersehbare Ereignisse eintreten.

Teillieferungen und Teilleistungen sind zulässig, sofern sie für den Kunden zumutbar sind.

13. Prüfung und Abnahme

Der Kunde ist verpflichtet, gelieferte Leistungen, Bauteile, Daten, Zeichnungen, Prototypen oder Dokumentationen nach Erhalt unverzüglich zu prüfen.

Offensichtliche Mängel sind der Anbieterin innert 7 Tagen nach Erhalt schriftlich zu melden. Unterbleibt eine rechtzeitige Meldung, gelten die Leistungen als genehmigt.

Verdeckte Mängel sind unverzüglich nach ihrer Entdeckung schriftlich zu melden.

14. Gewährleistung

Bei berechtigten Mängeln hat die Anbieterin das Recht, nach eigener Wahl nachzubessern, Ersatz zu liefern oder eine angemessene Preisminderung zu gewähren.

Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.

Keine Gewährleistung besteht insbesondere bei Mängeln, die durch fehlerhafte Angaben des Kunden, ungeeignete Materialien, unsachgemässe Verwendung, nachträgliche Bearbeitung, normale Abnutzung, externe Einflüsse oder Änderungen durch Dritte entstehen.

15. Haftung

Die Anbieterin haftet nur für direkte Schäden, die durch vorsätzliches oder grobfahrlässiges Verhalten verursacht wurden.

Eine Haftung für indirekte Schäden, Folgeschäden, Produktionsausfälle, entgangenen Gewinn, Datenverlust, Nutzungsausfall, Rückrufkosten oder Schäden aus der Verwendung von Bauteilen in sicherheitskritischen Anwendungen ist, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.

Die Haftung ist, soweit gesetzlich zulässig, auf den Auftragswert der betroffenen Leistung beschränkt.

Zwingende gesetzliche Haftungen bleiben vorbehalten.

16. Eigentumsvorbehalt

Gelieferte Bauteile, Produkte, Unterlagen oder Daten bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der Anbieterin, soweit dies rechtlich zulässig ist.

Die Anbieterin ist berechtigt, Leistungen bis zur vollständigen Bezahlung zurückzuhalten.

17. Geistiges Eigentum und Nutzungsrechte

Zeichnungen, Konstruktionen, CAD-Daten, Modelle, Entwürfe, Berechnungen, Konzepte, Programme, Dokumentationen und sonstige Arbeitsergebnisse bleiben Eigentum der Anbieterin, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.

Der Kunde erhält nach vollständiger Bezahlung das vereinbarte Nutzungsrecht an den gelieferten Ergebnissen.

Eine Weitergabe, Veränderung, Vervielfältigung oder kommerzielle Nutzung über den vereinbarten Zweck hinaus ist nur mit schriftlicher Zustimmung der Anbieterin zulässig.

Vom Kunden gelieferte Daten, Zeichnungen, Modelle und Unterlagen bleiben Eigentum des Kunden.

18. Vertraulichkeit

Die Parteien verpflichten sich, vertrauliche Informationen, technische Unterlagen, Geschäftsgeheimnisse, Kundendaten, Preise, Zeichnungen, Modelle und sonstige nicht öffentlich bekannte Informationen vertraulich zu behandeln.

Diese Pflicht gilt auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses weiter.

Die Anbieterin darf vertrauliche Informationen an Mitarbeitende, Subunternehmer oder externe Fachpersonen weitergeben, soweit dies für die Vertragserfüllung erforderlich ist.

19. Subunternehmer und externe Partner

Die Anbieterin ist berechtigt, zur Erfüllung ihrer Leistungen geeignete Subunternehmer, Lieferanten oder externe Partner beizuziehen.

Die Verantwortung gegenüber dem Kunden bleibt im Rahmen dieser AGB bei der Anbieterin.

20. Datenschutz

Die Anbieterin bearbeitet Personendaten im Rahmen der geltenden Datenschutzbestimmungen, insbesondere zur Bearbeitung von Anfragen, Erstellung von Angeboten, Abwicklung von Aufträgen, Rechnungsstellung und Kundenkommunikation.

Weitere Informationen zur Bearbeitung von Personendaten sind in der separaten Datenschutzerklärung auf der Webseite ersichtlich.

21. Höhere Gewalt

Die Anbieterin haftet nicht für Verzögerungen oder Leistungsausfälle, die durch Ereignisse ausserhalb ihres Einflussbereichs verursacht werden. Dazu gehören insbesondere Naturereignisse, Stromausfälle, Lieferengpässe, Ausfälle von Maschinen oder IT-Systemen, behördliche Massnahmen, Pandemien, Streiks oder Störungen bei Zulieferern.

22. Änderungen der AGB

Die Anbieterin kann diese AGB jederzeit anpassen. Für laufende Aufträge gilt grundsätzlich die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Version, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.

23. Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

Die unwirksame Bestimmung wird durch eine rechtlich zulässige Regelung ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck der ursprünglichen Bestimmung möglichst nahekommt.

24. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Es gilt ausschliesslich Schweizer Recht.

Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz der Anbieterin. Zwingende gesetzliche Gerichtsstände bleiben vorbehalten.

Stand: Juni 2026